Antrag stellen
Die Kulturstiftung Rendsburg-Eckernförde fördert kulturelle Projekte im Kreisgebiet. Aktuell ist eine Mikroförderung möglich. Diese Mikroförderung kann mit dem Antrag direkt bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Auch die ergänzenden Unterlagen (z.B. den Finanzplan) bitte direkt per Mail senden.
Die Fördergrundsätze haben sich zum Jahr 2025 geändert. In den kommenden Tagen werden wir hier die aktuellen Richtlinien und den angepassten Antrag veröffentlichen.
Die "Richlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Gewährung von Zuschüssen für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten" ist in wesentlichen Punkten auch für die Förderung durch die Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde entscheidend. ( die Punkte 4.2 + 4.5 + 6.1 - 6.6 + 7.3 treffen jedoch nicht auf die Förderung der Kulturstiftung zu)
Grundsätzlich gibt es folgende Änderungen zur Antragsstellung bei der Kulturstiftung:
- Gefördert werden 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 1.000,0€.
- Der Antrag muss schriftlich mit dem Formular der Kulturstiftung direkt bei der Kulturstiftung eingereicht werden.
- Der Verwendungsnachweis wird 2 Monate nach dem Ende des Projektes/ der Veranstaltung eingereicht. Dazu gehört ein Sachbericht, Medienbeispiele (wenn vorhanden), eine Finanzübersicht und die Kopie aller Belege, die dem geförderten Projekt zugeordnet sind.
- Die Förderung der Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Nach Eingang des Antrages entscheidet der Stiftungsvorstandes und das Egebnis wird schriftlich (per E-Mail) den Antragstellern zugesendet.
Das aktuelle Antragsformular finden sie hier.
E-Mail der Geschäftsstelle an: info@kulturstiftung-rd.de
Postanschrift:
Kulturstiftung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Am Gerhardshain 44
24768 Rendsburg