Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Projekte gegen Antisemitismus

Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Projekten gegen Antisemitismus in 2024

Diese Förderung kann nur direkt beim Kreis Rendsburg-Eckernförde (Fachdienst Schul- und Kulturwesen) beantragt werden.

Auszug:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde verfolgt das Ziel der politischen Bildung der Menschen im Kreisgebiet sowie die Förderung kultureller Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde akzeptiert keinerlei Form von antisemitischem Verhalten in seinem Zuständigkeitsbereich und unterstützt Maßnahmen gegen Antisemitismus.

Für ein tieferes, gegenseitiges Verständnis ist die Begegnung von jüdischen und nichtjüdischen Menschen anzustreben.

§ 1 Förderziel und Zuwendungszweck
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde gewährt Zuschüsse zur Förderung von Projekten gegen Antisemitismus nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Es wird das Ziel verfolgt, Antisemitismus im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu bekämpfen, um das friedliche, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Zusammenleben in der Region zu ermöglichen und zu fördern. Der flächendeckende und gesellschaftlich breitgefächerte Zugang zu den Projekten sowie eine niederschwellige Projektabwicklung soll sichergestellt werden.

§ 2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zum gegenseitigen Verständnis, beispielsweise durch
a. Initiierung eines interreligiösen und interkulturellen Dialogs
b. Informationsvermittlungen zur Geschichte des Judentums und dem jüdischen Leben in Deutschland, insbesondere in unserem Kreisgebiet
c. Stärkung des Einzelnen im Erkennen von und Handeln gegen Antisemitismus
d. Besuche jüdischer Einrichtungen und Gedenkstätten


Die Projekte sollen für möglichst unterschiedliche Zielgruppen zugänglich sein.
Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme von jeweils höchstens 5.000 Euro.

 

Hier finden Sie die vollständige Richtlinie.